Planung und Bauantrag

Bauplan mit Fotoanimation, Berechnungen, verkehrsrechtliche Anordnung und Bauantrag.

Auf Wusch planen wir Ihre Außenwerbung und fertigen Bauzeichnungen, sowie Fotomontagen für Sie an.

Dabei orientieren wir uns an Ihrem bisherigen Erscheinungsbild in Abstimmung mit der jeweils

gültigen Bauordnung.

Bauantrag

 

 

Die Errichtung oder Änderung von Werbe-anlagen ist nach der Bayerischen Bau-ordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig.
Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.
Alle Werbeanlagen, die neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten.
Nur in bestimmten Gewerbe- und Industrie-gebieten gelten meist einfachere Regelungen.

Wir erstellen als Entwurfsverfasser

für Sie:

 

• Bauvoranfragen

• Bauanträge für Ihre Außenwerbung
   mit Antragsformblatt, Lageplan und 

   Bauzeichnung / Fotomontage

• Anträge auf Ausnahme, Befreiung,

   Abweichung

• Verkehrsrechtliche Anordnung bei der

   zuständigen Straßenverkehrsbehörde

• Verkehrssicherungen für Arbeiten an oder

   neben einer Straße wenn sich Arbeiten

   auf den öffentlichen Straßenverkehr

   auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO).

 

 


Die anfallenden Kosten für Planung und Bauantrag werden selbstverständlich bei der Bestellung Ihrer Werbeanlage angerechnet.