Auf Wusch planen wir Ihre Außenwerbung und fertigen Bauzeichnungen, sowie Fotomontagen für Sie an.
Dabei orientieren wir uns an Ihrem bisherigen Erscheinungsbild in Abstimmung mit der jeweils
gültigen Bauordnung.
Bauantrag
Die Errichtung oder Änderung von Werbe-anlagen ist nach der Bayerischen Bau-ordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig.
Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.
Alle Werbeanlagen, die neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten.
Nur in bestimmten Gewerbe- und Industrie-gebieten gelten meist einfachere Regelungen.
Wir erstellen als Entwurfsverfasser
für Sie:
• Bauvoranfragen
• Bauanträge für Ihre Außenwerbung
mit Antragsformblatt, Lageplan und
Bauzeichnung / Fotomontage
• Anträge auf Ausnahme, Befreiung,
Abweichung
• Verkehrsrechtliche Anordnung bei der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde
• Verkehrssicherungen für Arbeiten an oder
neben einer Straße wenn sich Arbeiten
auf den öffentlichen Straßenverkehr
auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO).
Die anfallenden Kosten für Planung und Bauantrag werden selbstverständlich bei der Bestellung Ihrer Werbeanlage angerechnet.